Verhaltensregeln / Pflichten

Was ist während und außerhalb des Trainings zu beachten?

Zu jedem Sport gehören Regeln und Pflichten


So auch bei uns.

Nur, wenn wir uns alle an Regeln halten, schaffen wir es gemeinsam eine schöne Trainingszeit zu verbringen. Auch außerhalb des Trainings gibt es Pflichten, die von den Mitgliedern eingehalten werden müssen.

Hier kann unser Regelwerk nachgelesen werden.

Bei Fragen können die Trainer oder die Vorstandschaft gerne weiterhelfen.

Verhaltensregeln während des Trainings:

 

-ziehe dich in der Umkleide um, der Gi gehört nicht auf die Straße

-lasse nichts in der Umkleide liegen, nimm alles mit in die Halle

-ziehe deine Schuhe erst vor der Halle aus und laufe nicht barfuß auf den Gängen

-lege deinen Schmuck vor dem Training ab (auch Ohrstecker)

-Kaugummi ist verboten

-verbeuge dich beim Betreten und Verlassen der Halle

-passe deine Disziplin den anderen Karatekas an

-befolge die Anweisungen, Anmerkungen und Korrekturen des Trainers

-erscheine pünktlich zum Training und verlasse die Halle während des Trainings nicht

-halte deine Finger- und Fußnägel kurzgeschnitten

-binde lange Haare mit einem Haargummi zusammen

-komme sauber zum Training

-behandle deinen Partner so, wie du es selbst von ihm erwartest

Pflichten der Mitglieder außerhalb des Trainings:

 

Neben den Rechten haben die Mitglieder auch bestimmte Pflichten gegenüber dem Verein.

Insbesondere gilt dies für die Mithilfe und Unterstützung bei Aktionen und Veranstaltungen in der Öffentlichkeit.

Jedem Mitglied muss außerdem bewusst sein, dass der Kampfsport ausschließlich im Training, nicht auf der Straße oder dem Schulhof, praktiziert wird.

Wir akzeptieren keine Schläger im Verein.

Diese schaden nicht nur uns, sondern dem Ansehen jeglichen Kampfsportes.

Die Trainer und die Vorstandschaft werden "schwarze Schafe" dieser Art die Mitgliedschaft in dem Verein verweigern, bzw. die Mitgliedschaft konsequent beenden.

Diese Ausschlussregel kommt auch zum Tragen, wenn sich ein Mitglied an Diebstahl, Beschädigung von Einrichtungen o.a. beteiligt oder dem Verein durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit schadet.

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